| << Vorsteuer ausländischer Geschäftspartner | Kosten für Arbeitszimmer wieder absetzbar >> |
Vorsteuerabzug: EuGH zeigt Betriebsprüfern die Grenzen auf
Der Vorsteuerabzug setzt u. a. das Vorhandensein einer ordnungsgemäßen Rechnung voraus. Häufig wird dies Unternehmern in Betriebsprüfungen zum Verhängnis, da sie zwar Leistungen bezogen haben, aber die hierzu gehörenden Rechnungen formale Mängel aufweisen. Lässt der Unternehmer die Rechnungen berichtigen, so kann er zwar den Vorsteuerabzug erreichen, aber erst im Zeitpunkt der Korrektur. Dies führt dazu, dass die Finanzverwaltung für den Zeitraum zwischen dem ursprünglichen Vorsteuerabzug und der Vorlage der korrigierten Rechnung Zinsen (6 %) kassiert. Sind z. B. in einer fehlerhaften Rechnung 10.000 EUR Vorsteuer ausgewiesen und wird diese 5 Jahre später korrigiert, so ergibt dies eine Zinsnachzahlung in Höhe von 3.000 EUR (5 x 6 %). Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) lässt nun mehr als fraglich erscheinen, ob diese gängige Praxis korrekt ist:
Der EuGH bestätigt zunächst, dass der Vorsteuerabzug das Vorliegen einer fehlerfreien, inhaltlich zutreffenden Rechnung voraussetzt. Allerdings, und das ist neu, lässt er eine rückwirkende Korrektur auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsstellung zu. Diese muss jedoch bis zur Entscheidung der Finanzbehörde über die Versagung des Vorsteuerabzuges aus der ursprünglichen Rechnung vorliegen.
Der EuGH bestätigt zunächst, dass der Vorsteuerabzug das Vorliegen einer fehlerfreien, inhaltlich zutreffenden Rechnung voraussetzt. Allerdings, und das ist neu, lässt er eine rückwirkende Korrektur auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsstellung zu. Diese muss jedoch bis zur Entscheidung der Finanzbehörde über die Versagung des Vorsteuerabzuges aus der ursprünglichen Rechnung vorliegen.
Doch Vorsicht: Da es nicht immer möglich sein wird, im Nachhinein korrigierte Rechnungen zu erhalten (z.B.: wenn der Lieferunternehmen insolvnet gegangen ist), sollten Sie nach wie vor darauf achten, dass die Rechnungen ordnungsgemäß sind.
Eingestellt am 06.09.2010 von T. Reifenschweiler
Trackback


Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.