Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011

Die Lohnsteuerkarte 2010 war die letzte aus Papier; neue Karten werden nicht mehr verschickt. Für Arbeitnehmer bedeutet das: die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch im kommenden Jahr.
Grund für die Fortgeltung
Der Grund hierfür ist, dass der Gesetzgeber entschieden hat, das Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2012 auf ein elektronisches Verfahren umzustellen. Dann werden die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern in elektronischer Form zum Abruf bereitgestellt.
Übergangszeitraum 2011
In der Übergangszeit des Jahres 2011 wird bereits unmittelbar das zuständige Finanzamt Ansprechpartner für Auskünfte zu den gespeicherten Daten und deren Änderung sein. In Bezug auf die Meldedaten (Familienstand, Geburt eines Kindes) bleibt es wie bisher bei der Zuständigkeit der Gemeinden.
Was zu beachten ist:
Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht am Jahresende vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug in 2011 zugrunde legen. Bei einem Arbeitgeberwechsel müssen Arbeitnehmer ihre Lohnsteuerkarte 2010 vom bisherigen Arbeitgeber zurückfordern und dem neuen aushändigen. Arbeitnehmer sind verpflichtet, Steuerklasse und Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt ändern zulassen, wenn die Eintragungen von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu ihren Gunsten abweichen. Auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragene Freibeträge gelten unabhängig vom Gültigkeitsbeginn auch in 2011 weiter. Zur Vermeidung von Nachzahlungen bei der Einkommensteuerveranlagung 2011 kann eine Herabsetzung der Freibeträge beantragt werden. Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt eine Ersatzbescheinigung anstelle einer Lohnsteuerkarte aus. Weiterführende Informationen sind unter www.elster.de abrufbar.


Eingestellt am 26.11.2010 von T. Reifenschweiler
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