Kosten für Arbeitszimmer wieder absetzbar

Gemäß dem Einkommensteuergesetz sind Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann absetzbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Dem ist nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einer aktuellen Entscheidung entgegengetreten. Die Kernaussage des Beschlusses lautet wie folgt: Die Abzugsbeschränkung für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ist insoweit verfassungswidrig, als dem Arbeitnehmer kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Damit haben z.B. Lehrer wieder die Möglichkeit, die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer geltend zu machen, wenn ihnen in der Schule kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Der Gesetzgeber muss nun die Vorschrift rückwirkend ab 2007 ändern. Allerdings können Sie ab 2007 nur dann von dem Urteil profitieren, wenn Ihr Einkommensteuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, ein Einspruchs- oder Klageverfahren läuft oder ein Vorläufigkeitsvermerk erxistiert.



Eingestellt am 06.09.2010 von T. Reifenschweiler
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