Abgeltungsteuer & Fonds

Wenn Sie im Jahr 2008 noch Wertpapiere gekauft haben, gilt auch bei einem Verkauf in 2009 oder später noch die alte Rechtslage (Bestandsschutz).

Dieser Bestandsschutz lässt sich über Investmentfonds deutlich besser erreichen als mit anderen Wertpapierarten. Wenn Sie sich vor 2009 noch mit Fondsanteilen eingedeckt, können Sie – sofern Sie die einjährige Spekulationsfrist einhalten – die realisierten Kursgewinne steuerfrei „genießen“ und damit dem Fiskus ein Schnippchen schlagen.

Wichtig: Die im Fonds reinvestierten Gewinne bleiben selbst dann dauerhaft steuerfrei, wenn Sie die Anteile in Jahrzehnten verkaufen oder vererben. Der Fondsmanager kann also laufend die Favoriten wechseln, z.B. Aktien in Rentenpapiere und Futures tauschen oder umgekehrt. Bei der Direktanlage z.B. in eine Siemensaktie gelingt dies bei Umschichtungen seit dem Jahreswechsel nicht mehr!

Der Vorteil des Bestandsschutzes gilt für Fonds auf Aktien, Optionsscheine, Termingeschäfte oder Anleihen.

Interessant sind vor allem Misch- oder Dachfonds, die als Vermögensverwaltung in einem Papier auf mehrere Asset Klassen setzen. Der Fonds ordert und verkauft dabei wie ein Anleger, ohne auf Gewinne aus seinen Neuinvestitionen Abgeltungsteuer zahlen zu müssen.

Wichtig: Nur wenn die Kursgewinne thesauriert werden, bleibt das Fondsprivileg der Steuerfreiheit unabhängig von Umschichtungsvorgängen erhalten.



Eingestellt am 29.08.2008 von T. Reifenschweiler
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