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Ab 2011 keine degressive Abschreibung mehr
Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die noch bis zum 31. Dezember 2010 angeschafft werden, können mit bis zu 25 % (degressiv) abgeschrieben werden. Die Abschreibung ist aber auf das 2,5fache der linearen Abschreibung begrenzt.
Für ab dem 1. Januar 2011 angeschaffte Vermögensgegenstände ist nur noch die lineare Abschreibung möglich.
Für ab dem 1. Januar 2011 angeschaffte Vermögensgegenstände ist nur noch die lineare Abschreibung möglich.
Hinweis: Bitte prüfen Sie, ob es sinnvoll ist, anstehende Investitionen in das bewegliche Anlagevermögen bis Ende 2010 zu tätigen, um die degressive Abschreibung nutzen zu können.
Eingestellt am 26.11.2010 von T. Reifenschweiler
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